Willkommen beim Siedlerverein Ponysee

Derzeit aktuelle Themen am Ponysee
 
 
Lärmbelästigung durch Hunde
Aus konkretem Anlass möchten wir Sie an dieser Stelle informieren, was Hundehalter am Ponysee beachten müssen:
In der Zeit von täglich 12:00 - 14:00 und 22:00 - 6:00 ist das Bellen von Hunden ungebührlich und daher durch geeignete, rechtlich und artgerecht unbedenkliche Maßnahmen vom Tierhalter zu unterbinden.
Es kommen hier also die Grundsätze zur Beeinträchtigung durch Lärm zur Anwendung und können mit einer Verwaltungsstrafe geahndet werden, sofern eine Anzeige bei der Behörde erfolgt ist.
Im Sinne der Gemeinschaft und einer guten Nachbarschaftsbeziehung raten wir aber, vor einer etwaigen Beschreitung des Rechtsweges, alles zu versuchen, um die Angelegenheit gütlich zu bereinigen.
Dabei appellieren wir sowohl an die Hundehalter, als auch an jene Siedler, welche sich durch Hundegebell gestört fühlen.
 
Hunde auf der Promenade
Bitte beachten Sie im Interesse aller unserer Mitglieder, dass Hunde nicht im See baden dürfen und auch die gesamte Promenade für sie "tabu" ist. Dementsprechende 3 Hinweisschilder an gut einsehbaren Stellen weisen auch auf diesen Beschluss hin, falls Sie einmal darauf vergessen!
Es gibt so viele Auslaufmöglichkeiten für Ihren Liebling in unmittelbarer Nähe Ihres Hauses, dass diese Regelung sicher leicht einzuhalten ist. Danke für Ihr Verständnis!
 
 
FESTE AUF DER PARZELLE  ja, bitte ....
LÄRM BIS IN DIE MORGENSTUNDEN nein, danke....
 
Aus konkretem Anlass, nämlich mehrere Beschwerden über ein lautstarkes Fest bis in die Morgenstunden bei Pächtern im Westen, an einem Wochenende im Juli 2011, möchten wir auf dieses Thema etwas näher eingehen.
Noch ist in der derzeit gültigen “Ponysee-Ordnung” nichts über übermäßige Lärmbelästigung in den Abendstunden festgehalten, eine dementsprechende Erweiterung wird der Vorstand bei der nächsten Hauptversammlung zur Abstimmung bringen.
Wer auf seiner Parzelle ein Fest plant, bei dem es lauter und später werden könnte, sollte daran denken, dass er nicht der einzige Siedler auf unserem schönen Areal ist, sondern noch weitere 160 vielleicht nicht unfreiwillig mitfeiern möchten. Sprich- es ist eine Frage des Taktes, seine Nachbarn zeitgerecht über eine Fete zu informieren (im Postraum hat der Veranstalter die Möglichkeit, alle anderen Mitpächter schriftlich mit Aushang davon in Kenntnis zu setzen) und ab 22 Uhr die Lautstärke so zu reduzieren, dass sich niemand gestört fühlt. Sollte selbstverständlich sein, ist es aber nicht!
 
Abstellen von Fahrzeugen ohne Nummerntafeln bzw. ohne Genehmigung des Vorstandes
Aus gegebenem Anlass weisen wir alle unsere Mitglieder darauf hin, dass das Abstellen von Fahrzeugen ohne Nummerntafeln laut geltender Ponysee-Ordnung nicht gestattet ist und nach angemessener Frist das Abschleppen und Verwahren des Fahrzeuges auf Kosten des Fahrzeugeigentümers zur Folge hat.
Etwaige Fahrzeuge mit Wechselkennzeichen können nach Absprache mit dem Vorstand des SV Ponysee und danach dementsprechender Kennzeichnung bis auf Widerruf auch ohne Nummerntafel abgestellt bleiben.
Stand: Jänner 2011
 

Sauberkeit vor den Parzellen sollte selbstverständlich sein
 
Wir bitten daher alle unsere Siedler, die Straße in der Verlängerung der jeweiligen Parzelle, so wie im Pachtvertrag verankert, von Unkraut und anderen unschönen Dingen zu befreien, bzw. danach auch frei zu halten.
 
Danke!

Leider finden wir immer wieder illegal abgelagerten Sperrmüll bei unseren Containern. 

Wir werden daher diesen Bereich in Zukunft speziell überwachen lassen, um die Müllsünder, wenn möglich, festzustellen. Parallel dazu werden dementsprechende Tafeln auf das Sperrmüll-Ablagerungsverbot hinweisen.

Bitte halten Sie die Augen offen und berichten Sie uns von Ihren Beobachtungen. Am Besten wäre es natürlich, wenn Sie uns zusätzlich ein Foto beilegen könnten.

Denn: Die Entsorgung kostet uns allen zusätzliches Geld!

Videokameras im Einsatz
Aus gegebenem Anlass haben wir uns im Vorstand erkundigt, was unseren Vereinsmitgliedern zum Schutz Ihres Eigentums erlaubt ist:
 
Die Überwachung des eigenen Grundstückes bis zur Einfriedung ist grundsätzlich erlaubt und bedarf keiner Genehmigung oder Meldung beim Datenschutz.
 
Sollte jedoch ein Objekt außerhalb des eigenen Grundstückes (Pachtbereich) mit überwacht werden, so ist sicherzustellen, dass dieses (z.B. Auto) nur solange bildlich festgehalten wird, als es auch tatsächlich vorhanden ist.
 
Jede andere Aufnahme außerhalb des Grundstückes ist nicht erlaubt, bzw. bedarf einer Genehmigung durch den Datenschutz.
 
Wir empfehlen, sich an die Vorgaben zu halten, da Zuwiderhandeln strenge Strafen nach sich ziehen könnten. Zeitweilige Überwachung durch den Magistrat ist vorgesehen.